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Nachrichten > Politik und Gesellschaft

Neue Zuständigkeiten bei Straßenmeistereien , Forstverwaltungen und WKD

(ub) Die Gemeindeverwaltung Schönbrunn teilt neue Zuständigkeiten im Rhein-Neckar-Kreis mit:

Straßenmeistereien im Rhein-Neckar-Kreis
Mit dem Inkrafttreten der Verwaltungsreform in Baden-Württemberg am 01.01.2005 wurde das Straßenbauamt Heidelberg in das Regierungspräsidium Karlsruhe eingegliedert. Die Unterhaltung der Bundes-, Landes- und Kreisstraßen einschließlich des Winterdienstes wurde abhängig von den Gemarkungen an den Rhein-Neckar-Kreis bzw. die kreisfreien Städte Heidelberg und Mannheim abgegeben.
Durch die Neueinteilung der Straßenmeistereien im Rhein-Neckar-Kreis haben sich auch für die Gemeinde Schönbrunn Änderungen ergeben. Alle auf den Gemarkungen Schönbrunn vorhandenen Landes- und Kreisstraßen unterliegen seit dem 01.01.2005 weitgehend einheitlich der Straßenmeisterei Neckarbischofsheim mit Stützpunkt in Eberbach. Nur die L 595 ab der Einmündung der K 4103 und die K 4103 zwischen Haag und Neckarhäuser Hof sind der Straßenmeisterei Weinheim mit Stützpunkt in Neckargemünd zugeordnet.
Hinsichtlich des Winterdienstes wird darauf hingewiesen, dass ein solcher von 22:00 Uhr bis 4:00 Uhr grundsätzlich nicht vorgesehen ist.

Forstverwaltungen im Rhein-Neckar-Kreis
Das bisher für die Waldungen auf der Gemeinde Schönbrunn zuständige Staatliche Forstamt Schwarzach wurde in das Landratsamt des Neckar-Odenwald-Kreises integriert und ist deshalb ab dem 01.01.2005 auf den Gemarkungen der Gemeinde Schönbrunn nicht mehr zuständig.
Der Rhein-Neckar-Kreis hat beim Landratsamt das Kreisforstamt mit Sitz in Neckargemünd und den drei Außenstellen in Weinheim für den Forstbezirk Rheintal-Bergstraße, in Schwetzingen für den Forstbezirk Rheintal und in Sinsheim für den Forstbezirk Kraichgau gebildet.
Die Gemeinde Schönbrunn liegt im Zuständigkeitsbereich des Forstbezirks Odenwald mit dem Sitz in der Bahnhofstr. 54, 69151 Neckargemünd, Tel.: 06223/9339-7511. Leiter des Kreisforstamtes ist Forstdirektor Dr. Georg Bungenstab und Leiter für den Forstbezirk Odenwald ist Oberforstrat Dr. Dieter Münch. Revierleiter für den Gemeinde-, Kirchen- und Privatwald in Schönbrunn bleibt Claus Berberich. Auch Rüdiger Dehn wird wie bisher das Staatswaldrevier "Neckarberg" betreuen. Insoweit konnte trotz der Verwaltungsreform, mit gravierenden organisatorischen und administrativen Veränderungen, in der Gemeinde Schönbrunn an der "vordersten Front" eine personelle Kontinuität gewahrt werden.
Lebensmittelüberwachung unter einem Dach
Verwaltungsreform bringt Zuständigkeitsänderung

Wirtschaftskontrolldienst nun im Rhein-Neckar-Kreis
Die bisher vom Wirtschaftskontrolldienst (WKD) der Polizei wahrgenommene Aufgabe der Lebensmittelüberwachung kommt ab 1. Januar 2005 unter das Dach des Rhein-Neckar-Kreises. Zwar wurde die bisherige Bezirkseinteilung, die sich an der Organisation der WKD-Dienststellen Heidelberg und Mannheim orientierte, an das Kreisgebiet angepasst, für die Organisation und Arbeit der Lebensmittelüberwachung der Kreis aber erfahrene Mitarbeiter aus den Reihen des WKD gewonnen, wie der Leiter des Veterinäramtes, Dr. Lutz Michael, informiert. Die bisherigen Zuständigkeiten des WKD auf dem Gebiet des Umwelt- und Gewerberechts verbleiben bei der Polizei.
Um für größtmögliche Kontinuität zu sorgen, werden die aus der Tätigkeit für den WKD bekannten Ansprechpartner auf dem Gebiet der Lebensmittelüberwachung, die ihre Arbeit in der Organisation des Landratsamtes fortsetzen, den Wirtschaftsbeteiligten und dem Bürger also soweit wie möglich erhalten bleiben. Was Angelegenheiten aus dem Gaststättenrecht betrifft, so bleibt die jeweilige örtlich zuständige Gaststättenbehörde der Ansprechpartner. Von dort gehen die Aufträge für lebensmittelhygienerechtliche Überprüfungen in Gaststätten, die sich im Kreisgebiet befinden, zukünftig nur an einer Stelle: "Veterinäramt und Lebensmittelüberwachung, Adelsförster Pfad 7, 69168 Wiesloch". Der jeweilige Ansprechpartner dort ist unter der Telefonnummer 06222/30 73 42 65 zu erfahren. Diese Adresse und Telefonnummer ist zukünftig auch Anlaufpunkt für alle Anfragen, die an die Lebensmittelüberwachung gerichtet sind.

11.01.05

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