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Nachrichten > Politik und Gesellschaft

Biogasanlage einstimmig befürwortet - landschaftliche Bedenken gegen Windräder


Viele Zuhörer zeigten Interesse an den Erweiterungsplänen eines landwirtschaftlichen Betriebs in Moosbrunn. (Fotos: Hubert Richter)

(hr) Ein Landwirt in Moosbrunn will kräftig in seinen Hof investieren. Sein Bauantrag für einen neuen Rinderstall, ein Fahrsilo und eine Biogasanlage mit Blockheizkraftwerk zur Energiegewinnung lockte am Freitagabend zahlreiche Zuhörer in die Gemeinderatssitzung im Schönbrunner Rathaus.

Das Vorhaben des landwirtschaftlichen Betriebs an der Häusserstraße soll auf einer bisher unbebauten Erweiterungsfläche errichtet werden (rot in unserem Bild oben). Zu einem Nachbarhaus wäre die Anlage knapp 150 Meter entfernt. Dessen Besitzer äußerte etliche Bedenken gegen das Vorhaben, vor allem befürchtet er Geruchs- und Lärmbelästigungen sowie eine Beeinträchtigung des Ortsbilds. Bürgermeister Jan Frey und mehrere Ratsmitglieder zeigten Verständnis für die Skepsis in der Bürgerschaft. Bei der Besichtigung eines ähnlichen Betriebs in Bad Rappenau sei aber keine Geruchsbelastung und kein hoher Geräuschpegel aufgefallen. Laut Bauantrag bleiben die Lärmemissionen auch unter den zulässigen Grenzwerten. Zudem handele es sich um eine umweltfreundliche Form der Energiegewinnung, wobei noch unklar ist, ob eine thermische Nutzung mit Nahwärmeversorgung auch für benachbarte Anwesen eingerichtet werden kann. Da für die Biogasanlage eine Zufuhr von tauglichem Material (vor allem Gülle und Mist) erforderlich ist, käme es allerdings zu höherem Verkehrsaufkommen. Die Rede war von drei bis fünf Lieferungen pro Woche. Der Gemeinderat stimmte schließlich einstimmig dem Vorhaben zu.

In einem weiteren Tagesordnungspunkt stellte Kämmerer Karlheinz Wagner die Jahresrechnung 2010 des Gemeindehaushalts vor. Demnach wurden die Planansätze der Einnahmen und Ausgaben insgesamt um 1,1 Millionen Euro überschritten, 620.000 Euro im Verwaltungshaushalt und 470.000 Euro im Vermögenshaushalt. Fast 600.000 Euro konnten vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt zugeführt werden. Weil im vergangenen Jahr Darlehen in Höhe von 450.000 Euro aufgenommen wurden, ist der Schuldenstand Ende 2010 auf gut 2,1 Millionen Euro angewachsen, das sind 715 Euro je Einwohner. Ende 2009 hatte die Pro-Kopf-Verschuldung 595 Euro betragen.

Wegen eines Formfehlers in der letzten Gemeinderatssitzung befasste sich das Gremium am Freitag erneut mit der Ausweisung von Vorrangflächen und Ausschlussgebieten für die Windenergienutzung. Weil demnächst in einem Regionalplan entsprechend Flächen ausgewiesen werden sollen, werden die Kommunen vom Regionalverband vorab um erste Stellungnahmen gebeten. Vorrangflächen sind auf der gesamten Schönbrunner Gemarkung nicht vorgesehen, jedoch in unmittelbarer Nachbarschaft des Ortsteils Schwanheim auf dem Eberbacher Gewann "Hebert" sowie auf dem "Meisenberg"(Gemarkung Michelbach). In der einstimmig beschlossenen Stellungnahme äußerte der Gemeinderat landschaftliche Bedenken gegen Windkraftanlagen und sprach sich für eine Bündelung solcher Anlagen an Standorten mit vorhandener gewerblicher Nutzung aus. Falls an den Standorten "Hebert" und "Meisenberg" Windanlagen installiert würden, wäre die Gemeinde Schönbrunn an der Errichtung solcher Anlagen unmittelbar angrenzend auf ihrer Gemarkung interessiert, anstatt "einer ungesteuerten Streuung über das gesamte Gemeindegebiet", wie es in der Stellungnahme heißt.

Neu gefasst wurde die Satzung über den Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Schönbrunn. Die Gemeindeverwaltung hatte hierzu eine Neukalkulation mit dem Ziel einer Kostendeckung vorgenommen. Künftig soll je Feuerwehrfahrzeug einschließlich Besatzung und Geräte eine Pauschale von 10 Euro pro Stunde berechnet werden.
Für die rückwirkende Einführung der "gesplitteten Abwassergebühr" wurden die Gebührenmaßstäbe für die Niederschlagswassergebühr festgelegt. Je nach Grad der Versiegelung fließen die Flächen mit unterschiedlichen Faktoren in die Berechnung der Gebühr ein. Für vollständig versiegelte Flächen gilt der Faktor 0,9, für stark versiegelte (Pflaster, Platten u.a.) 0,6 und für wenig versiegelte Flächen (Schotter, Rasengittersteine u.a.) der Faktor 0,3.
Der Gemeinderat stimmte außerdem der Übertragung der Straßenbeleuchtungsanlagen von der EnBW auf die Gemeinde zu, nachdem die EnBW die Straßenbeleuchtung nicht mehr selbst betreibt. Das Freileitungsnetz bleibt allerdings im Besitz der EnBW. Bürgermeister Jan Frey und einige Gemeinderäte äußerten ihren Unmut darüber, dass die Gemeinde für die Unterhaltung des Freileitungsnetzes der EnBW jährlich pauschal 2.000 Euro bezahlen müsse. Man werde somit für die Unterhaltung fremden Eigentums zur Kasse gebeten. Als besonders dreist wertete es Frey, dass die EnBW der Gemeinde für die künftige Betreuung der nun gemeindeeigenen Straßenbeleuchtung einen Vertrag zu Kosten von knapp 7.000 Euro jährlich angeboten habe und für den Abschluss des Vertrags mit dem Verzicht auf die 2.000-Euro-Freileitungspauschale lockt. Für die Betreuung der Straßenbeleuchtung sollen deshalb erst einmal Vergleichsangebote eingeholt werden. Unabhängig davon soll die Firma IGT Systemhaus ein Konzept zur Umstellung von rund 300 Straßenlampen auf LED ausarbeiten. Für die Umstellung auf umweltfreundliche LED-Beleuchtung steht eine 40-prozentige Förderung durch den Bund in Aussicht. Außerdem soll so der jährliche Stromverbrauch für Straßenbeleuchtung in der Gemeinde (rund 30.000 Euro) um 20 Prozent gesenkt werden.

24.07.11

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