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Nachrichten > Politik und Gesellschaft

Konsolidierungsvertrag zwischen dem Land Hessen und der Stadt Hirschhorn


(Foto: facebook)

(bro) (hiho) Gestern unterzeichneten in Darmstadt Bürgermeister Rainer Sens und Stadtrat Willi Dreher den „Konsolidierungsvertrag zwischen dem Land Hessen und der Stadt Hirschhorn - besser als „Schutzschirmvertrag“ bekannt.

Für das Land Hessen unterzeichneten Staatssekretärin im Hessischen Finanzministerium Prof. Dr. Luise Hölscher und Regierungspräsident Johannes Baron den Vertrag. Zuvor hatte die Stadtverordnetenversammlung Hirschhorn am 4. Februar 2013 den Vertrag und die in der Anlage dazu beschriebenen Konsolidierungsmaßnahmen mit großer Mehrheit beschlossen.

Der Konsolidierungsvertrag verpflichtet die Stadt zu sehr deutlichen Sparmaßnahmen und Steuererhöhungen, die teilweise schon umgesetzt wurden, teilweise in den nächsten Jahren auf die Bürgerinnen und Bürger noch zukommen. Das Ziel ist ein ausgeglichener Ergebnishaushalt der Stadt bis zum Jahr 2018. Im Gegenzug übernimmt das Land Hessen einen Teil der Altschulden der Stadt, nämlich 2,95 Millionen Euro, zu einem reduzierten Zinssatz. Damit und durch eine durch den Nachtragshaushalt 2012 in die Wege geleitete Umschuldung ist die Stadt vor unvorhergesehenen Zinsschwankungen geschützt.

Bürgermeister Rainer Sens warnte vor einer einseitigen Betrachtungsweise: "Der Vertrag weckt mit seiner Verpflichtung der Kommunen zu einer Haushaltskonsolidierung den Anschein, diese hätten die miserable finanzielle Situation überwiegend selbst verursacht. Tatsächlich bestellen Land und Bund beim Kreis und den Kommunen Leistungen, die nicht angemessen finanziell ausgeglichen werden.“

Für die Gemeinden im Odenwald- und Neckartalteil des Kreises Bergstraße richtete Bürgermeister Sens die dringende Bitte an Staatssekretärin Prof. Dr. Luise Hölscher, die Reform des kommunalen Finanzausgleichs nicht als Nullsummenspiel voranzutreiben, sondern die Finanzierung der Kommunen deutlich zu verbessern. Gerade wenn man, wie die Landesregierung den Anspruch habe, den ländlichen Raum zu fördern, so dürften die Kommunen im Neckar- und Odenwaldteil des Kreises Bergstraße nicht deshalb schlechter gestellt sein als ihre Nachbarn im Odenwaldkreis, weil es im Westteil des Kreises Kommunen gibt, die nicht dem ländlichen Raum angehören. „Die starre Fixierung auf einen in die Jahre gekommenen Landesentwicklungsplan darf nicht dazu führen, dass Kommunen, die nach gesundem Menschenverstand dem ländlichen Raum zuzuordnen sind, aus formalen Gründen benachteiligt werden", so Sens.

13.02.13

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