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Nachrichten > Politik und Gesellschaft

Neue EU-Vorschriften und viele Bauanträge

(ub) Im Zuge der Umbauarbeiten des ehemaligen Moosbrunner Rathauses erhielt die Firma Walter Graser aus Spechbach in der letzten Schönbrunner Gemeinderatssitzung den Auftrag zur Lieferung und Montage von Innentüren und Türelementen. Nach den Vergabegrundsätzen der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB)und der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO)war die Spechbacher Firma mit 5.434,60 Euro der wirtschaftlichste Anbieter für die beschränkt ausgeschriebenen Schreinerarbeiten.
Bauanträge und Bauvoranfragen wurden in der letzten Schönbrunner Gemeinderatssitzung zügig genehmigt. Karl Wilhelm erläuterte die bautechnischen Details. Einem wiederholt vorlegten Bauantrag für einen Wohnhausumbau- und Erweiterungsbau in Moosbrunn stimmte der Gemeinderat trotz einer Überschreitung der Geschossflächenzahl von 40 m2 zu. Allerdings wird eine über die Genehmigung hinausgehende bauliche Entwicklung auf dem Grundstück nicht befürwortet. Im Ortsteil Haag beantragte ein Bauherr die Genehmigung zur Erweiterung eines bestehenden Nebengebäudes.In Allemühl wurde einem Balkonanbau zugestimmt. Einem weiteren Bauherren wurde die Überdachung einer bestehenden Terrasse auf einer Doppelgarage genehmigt. In Schwanheim wurde die Verlegung eines Pausenraumes, der Errichtung einer Werbeanlage und die Überdachung von acht Stellplätzen befürwortet. Ebenfalls in Schwanheim darf ein Bauherr nun ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung und Doppelgarage bauen, nachdem das Bauvorhaben bereits im Januar im Gemeinderat diskutiert wurde und ein Entwässerungsplan vorgelegt wurde. In Moosbrunn können Wohnräume künftig als Gaststätte genutzt werden, sofern vom Bauherren ausreichend Stellplatzflächen auf dem eigenen Grundstück nachgewiesen werden können.
In der Europäischen Union wurde die Bekanntmachung öffentlicher Aufträge mit neuen Standardfarmularen beschlossen. Alle Mitgliedsstaaten der EU sind verpflichtet , diese Änderungen zu beachten. Bürgermeister Roland Schilling wies darauf hin, dass aufgrund der EU-Richtlinie 2001/78 vom 13.09.2001 die drei Verdingungsordnungen für Leistungen (VOL), für freiberufliche Leistungen (VOF) und Bauleistungen (VOB) geändert und neu gefasst wurden. Eine wichtige Änderung gibt es im Hinblick auf die Verpflichtung zur europaweiten Ausschreibung der Gewerke oberhalb gesetzlich bestimmter Schwellenwerte von 500.000, 200.000 und 135.000 Euro. Weitere Änderungen in der Vergabeordnung betreffen die Berechnung von Fristen und den Schriftverkehr. Das Wirtschaftsministerium wird nach Änderung der VOL Teil B die neuen Texte der VOL und VOF auf Landesebene im Gemeinsamen Amtsblatt bekannt geben. Hinsichtlich der VOB wird das Finanzministerium Änderungen mitteilen, so Roland Schilling.

25.05.03

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