29.03.2024

Nachrichten > Vermischtes

Die Fundsachen können vom Eigentümer abgholt werden

(bro) (stve) Beim Amt für öffentliche Ordnung - Bürgerbüro - Leopoldsplatz 1, Zimmer E 05, wurden im Monat Oktober folgende Fundsachen abgeliefert:

  • 2 Jacken
  • 1 Schal
  • 1 Uhr
  • 1 Handy
  • 1 Trinkflasche
  • 1 Kinderbuch aus Stoff
  • 1 Tasche
  • 1 Rucksack
  • 1 Armkettchen
  • verschiedene Brillen
  • verschiedene Schlüssel

Die Verlierer bzw. Eigentümer oder sonstigen Empfangsberechtigten können innerhalb von vier Wochen nach der letzten Bekanntmachung des Fundes ihre Rechte an der Sache anmelden oder diese beim Bürgerbüro während der Öffnungszeiten abholen. Es wird darauf hingewiesen, dass das Eigentum an den Fundsachen, falls die Verlierer oder sonstige Empfangsberechtigte sich nicht innerhalb vorgenannter Frist melden, nach Ablauf von sechs Monaten (bei Gegenständen bis zehn Euro sofort) nach Anzeige des Fundes beim Fundbüro bzw. der Polizei auf den Finder oder bei Verzicht auf jegliche Fundrechte auf die
Gemeinde des Fundortes übergeht.


08.11.05

© 2005 www.EBERBACH-CHANNEL.de / OMANO.de