28.03.2024

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Eigentümer können Fundsachen im Bürgerbüro abholen

(jc) Beim Amt für öffentliche Ordnung - Bürgerbüro - Leopoldsplatz 1, Zimmer E 05, wurden im Monat August 2002 folgende Fundsachen abgliefert:

- Fotoapparat
- Uhr
- Verschiedene Schmuckstücke
- Kinderrucksack
- Brille
- Handy

Die Verlierer bzw. Eigentümer oder sonstigen Empfangsberechtigten können innerhalb von vier Wochen nach der letzten Bekanntmachung des Fundes ihre Rechte an der Sache anmelden oder diese beim Bürgerbüro während der Öffnungszeiten abholen. Es wird darauf hingewiesen, dass das Eigentum an den Fundsachen, falls die Verlierer oder sonstige Empfangsberechtigte sich nicht innerhalb vorgenannter Frist melden, nach Ablauf von sechs Monaten (bei Gegenständen bis 10,00 Euro sofort) nach Anzeige des Fundes beim Fundbüro bzw. der Polizei auf den Finder oder bei Verzicht auf jegliche Fundrechte auf die Gemeinde des Fundortes übergeht.


15.10.02

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