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Messerstich selbst beigebracht aus Angst vor Gefängnis

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(hr) (pol) Am 15. Juni wurde ein 36-jähriger Mann durch einen Messerstich schwer verletzt. Angeblich war er von einem 61-Jährigen in der Hauptstraße angegriffen worden (wir berichteten).
Bei den von Staatsanwaltschaft und Kriminalpolizei Eberbach zwischenzeitlich geführten Ermittlungen stellt sich der Sachverhalt völlig anders dar als ursprünglich von dem vermeintlichen Opfer geschildert.
Bei der kriminaltechnischen Untersuchung der Kleidung des angeblichen Opfers sowie der Auswertung weiterer Spuren beim Dezernat Kriminaltechnik der Heidelberger Kriminalpolizei ergaben sich erhebliche Zweifel an seiner ersten Sachdarstellung, was durch weitere Zeugenvernehmungen bestätigt wurde.
Die Ermittlungsbehörden haben nach den jetzt vorliegenden Erkenntnissen den dringenden Verdacht, dass sich der 36-Jährige den Messerstich selbst beigebracht und seinen Kontrahenten nur deshalb des versuchten Tötungsdeliktes bezichtigt hatte, da er ihn kurz zuvor am selben Tag zusammengeschlagen hatte und u.a. befürchtete, wegen dieser Tat eine zweijährige Bewährungsstrafe widerrufen zu bekommen.
Gestern wurde er dem Haftrichter beim Heidelberger Amtsgericht vorgeführt, die den von der Staatsanwaltschaft beantragten Haftbefehl erließ.
Der 61-Jährige war bereits am Dienstagmorgen auf Weisung der Staatsanwaltschaft auf freien Fuß gesetzt worden.

30.06.05

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