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Nachrichten > Politik und Gesellschaft

Architektenauswahl als erster Schritt

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(Foto: Hubert Richter)

(hr) Für die Sanierung des Feuerwehrgerätehauses in der Güterbahnhofstraße (unser Bild) fasste der Eberbacher Gemeinderat heute mit breiter Mehrheit einen Grundsatzbeschluss.

Beschlossen wurde die grundlegende Sanierung des Gebäudes sowie der bedarfsgerechte Umbau und eine entsprechende Erweiterung. In der Diskussion wurde allgemein betont, dass beim Feuerwehrhaus dringender Sanierungsbedarf bestehe und es keinen Aufschub mehr geben dürfe.

Die Verwaltung soll zunächst für die Maßnahme einen geeigneten Architekten für Planung und Durchführung der Baumaßnahmen auswählen und dafür einen Vergabevorschlag dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorlegen - voraussichtlich im Herbst dieses Jahres. Der Architekt soll anschließend stufenweise beauftragt werden.
Die Auswahl der Planer soll in einem internetbasierten “Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb” erfolgen. Das ist zwar aufwändig und zeitraubend, ist aber wegen der zu erwartenden Höhe des Honorars (rund 600.000 Euro) gesetzlich erforderlich.
AGL-Stadtrat Lothar Jost trug aufgrund juristischer Bedenken einen Änderungsantrag zum Auswahlverfahren vor. Bürgermeister Peter Reichert sagte, der Antrag sei inhaltlich zu komplex und in der Kürze der Zeit nicht zu verstehen und könne schon deshalb nicht behandelt werden, zumal das Thema ausführlich vorberaten worden sei. Auf Antrag von Markus Scheurich (SPD) wurde die Debatte beendet und der AGL-Antrag abgelehnt.

27.04.17

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