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Planungsrechtliche Hürden für eine Ausweisung von Gewerbeflächen wären zu hoch

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(Foto: Hubert Richter)

(hr) Der Eberbacher Gemeinderat beschloss am Donnerstagabend, 26. April, mit deutlicher Mehrheit, die Planungen für ein Gewerbegebiet im Gewann “Lautenbach” nicht weiter zu verfolgen.

Im Dezember 2017 hatte sich das Stadtparlament für Vorarbeiten zur Planung eines Gewerbegebiets in der Lautenbach ausgesprochen, um die Fläche künftig im FNP auszuweisen. Den Anstoß dazu hatte die CDU-Fraktion mit einem Minderheitenantrag gegeben.

Bereits im Jahr 2000 war das Gelände neben der Bundesstraße 37 am Neckar zwischen Eberbach und Lindach als mögliches Gewerbegebiet in der Diskussion gewesen (wir berichteten), scheiterte aber damals an rechtlichen Hürden. Es war nämlich nicht zu erwarten, dass der Flächennutzungsplan vom Landratsamt mit dem ausgewiesenen Gewerbegebiet Lautenbach überhaupt genehmigt werden könnte, da das Gewerbegebiet gegen Ziele der Raumordnung, der Landesplanung und gegen höherrangiges Recht verstoßen würde.
Die Verwaltung ist der Ansicht, dass sich bis heute an dieser Rechtslage nichts geändert hat und deshalb der Versuch einer Ausweisung des Gewerbegebiets nahezu aussichtslos sei.

CDU-Stadtrat Heiko Stumpf plädierte dafür, wenigstens eine kleinere Teilfläche, die nicht im Bereich eines hundertjährigen Hochwassers liegt (HQ100), auszuweisen. Denn Gewerbegebiete sehe die CDU-Fraktion als existenziell für Eberbach an, da es davon ohnehin viel zu wenige gebe.
Karl Emig vom Stadtbauamt sah das Problem nicht so sehr im Hochwasserschutz, sondern darin, dass das Gebiet ein regionaler Grünzug im Regionalplan und im Landesentwicklungsplan sei, außerdem sei es ausgewiesenes Landschaftsschutzgebiet.

Für Bürgermeister Peter Reichert ist vor allem der schöne Ausblick von der Teufelskanzel über dem Steinbruch “Kranichstein” auf das Gelände ausschlaggebend für eine Ablehnung. Er möchte den Naturraum am Neckar nicht durch Gewerbeflächen verbauen lassen.

29.04.18

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