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Nachrichten > Natur und Umwelt

Nach erneuter Tollwut in hessischem Landkreis werden die Vorsichtsmaßnahmen ausgedehnt

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(hr) "Tollwut gefährdeter Bezirk" - diese Schilder werden jetzt im Rhein-Neckar-Kreis an noch mehr Stellen als bisher zu sehen sein. Denn nachdem vor knapp einem dreiviertel Jahr im hessischen Landkreis Darmstadt-Dieburg bei einem verendet aufgefundenen Fuchs die Tollwut festgestellt worden war, wurde vor wenigen Tagen bei einem Jungfuchs in Fürth-Ellenbach im Landkreis Bergstraße diese Krankheit ebenfalls diagnostiziert.
Das dortige Landratsamt hat deshalb die Gemeinde zum gefährdeten Bezirk nach der Tollwut-Verordnung erklärt. Da auch in einem Radius von 40 km Vorbeuge- und Bekämpfungsmaßnahmen (orale Immunisierung) notwendig sind, erweitert sich die Zahl der Gemeinden, in denen der Freilauf von Hunden und Katzen nur bei wirksamem Impfschutz zulässig ist. Ein wirksamer Impfschutz besteht, wenn die Impfung mindestens 30 Tage und längstens 12 Monate zurückliegt. Die nun zusätzlich davon betroffene Kreisfläche besitzt als westliche Grenze die Gemeinde Ketsch, als südwestliche bzw. südliche Grenze die Autobahn A6 (ohne die Große Kreisstadt Sinsheim), die südöstliche Grenze bildet die Kreisgrenze zum Neckar-Odenwald-Kreis.
Für Eberbach bedeutet dies, dass künftig auch die die Ortsteile Pleutersbach, Neckarwimmersbach und Rockenau zum "Tollwut gefährdeten Bezirk" zählen. Bisher galt das nur für die Bereiche nördlich des Neckars.

Für Fragen steht das Veterinäramt, Tel.(06222) 932139 oder 932265, zur Verfügung.

17.01.04

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