27.04.2024

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Wahlscheinantrag per Internet - Landtagswahl am 27. März

(bro) (stve) Zur Landtagswahl am 27. März können Wahlscheine neben den herkömmlichen Beantragungsarten (persönlich, schriftlich, Telegramm, Fernschreiben, Telefax) auch in dokumentierbarer elektronischer Form beantragt werden ( § 19 LWO). Die Stadtverwaltung Eberbach bietet die Beantragung eines Wahlscheines per Internet auf ihrer Homepage (s.u.) an. Beim Aufruf des Links "Wahlscheinantrag zur Landtagswahl" erhält man ein Erfassungsformular für die Antragsdaten mit dem Muster einer Wahlbenachrichtigungskarte. Die Daten auf der Wahlbenachrichtigungskarte müssen in das Antragsformular eintragen werden. Man kann sich die Unterlagen nach Hause oder an eine Versandanschrift senden lassen. Die Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Sollten die Antragsdaten nicht mit dem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhält der Antragsteller automatisch einen Hinweis. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden anschließend per Post zugestellt. Fragen zum Antragsverfahren werden unter Tel. (06271) 87-244 oder Tel. (06271) 87-247 beantwortet.

Des Weiteren besteht die Möglichkeit, den Wahlscheinantrag per E-Mail an stadt@eberbach.de oder per Fax (06271) 87-350 zu stellen.

Der Antrag muss folgende Angaben enthalten:

  • Familienname, Vorname und Wohnanschrift des Wahlberechtigten
  • Geburtsdatum des Wahlberechtigten
  • Nummer des Wahlbezirks, in dessen Wählerverzeichnis der Wahlberechtigte eingetragen ist
  • Wählernummer des Wahlberechtigten
Die Antragsteller werden darauf hingewiesen, dass sie ihre Daten freiwillig sowie grundsätzlich unverschlüsselt weitergeben. Die Speicherung der Daten erfolgt nur vorübergehend.

Letzter Termin für die Beantragung eines Wahlscheins per Internet oder E-Mail ist der 21. März 2011.

Infos im Internet:
www.eberbach.de


01.03.11

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